Mitglied werden

Unterstützen sie die Ziele des Vereins anders ackern e.V.

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Möchten Sie auch die nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln nach ökologischen Grundsätzen fördern und zu einer Landwirtschaft beitragen, die Naturschutz einschließt?

Dann sind sie hier genau richtig. Werden sie Mitglied im Verein anders ackern e.V.

Die Mitgliedschaft ist zur Zeit kostenlos. Auf diese Weise möchten wir  so viele wie möglich ermutigen, uns durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen. Je mehr Mitglieder wir haben, desto stärker können wir in der Öffentlichkeit auftreten. Wir freuen uns natürlich auch, wenn Sie uns durch einen Mitgliedsbeitrag Ihrer Wahl unterstützen.

Mitgliedsantrag anders ackern e.V.Durch klicken auf den Link Antrag Mitgliedschaft bei anders ackern e.V. können Sie den Mitgliedsantrag in einem neuen Tab öffnen und ausdrucken. Wenn Sie den Mitgliedsantrag im Programm Acrobat-Reader öffnen, so können Sie den Antrag auch bequem am PC ausfüllen.

Auf der ersten Seite benötigen wir Angaben zu Ihrer Person, auf der zweiten haben wir ein SEPA-Lastschrifmandat vorbereitet. Wenn Sie uns durch einen Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen möchten, so haben Sie hier die Möglichkeit, den Betrag Ihrer Wahl bequem abbuchen zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Verein, so nutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hier noch ein Auszug aus der Satzung zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die den Zielen des Vereins verbunden ist. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Initiativkreis aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es seinen mitgliedschaftlichen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt, es gegen die Vereinsziele verstößt oder eine Mitgliedschaft aufgrund des Verhaltens des Mitgliedes dem Verein oder seinen Mitgliedern nicht mehr zumutbar ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.